Wikipedia-Portale für Rechtsgebiete (z.B. Mietrecht-Wikipedia)
Kurzbeschreibung
Wenn man heute als Laie einen Überblick über bestimmte Rechtsfragen im Internet bekommen möchte, dann findet man folgende Art an Informationen:
- Reine Gesetzestexte mit ganz flachem Anriss der Rechtsprechung. Z.B. http://dejure.org/gesetze/BGB/256.html
- Themenportale, die recht oberflächlich ein Themengebiet beleuchten und Kanzleien zur Akquisition neuer Mandanten dienen. Z.B. http://www.agb-portal.de
- Professionelle Internet-Foren, die eine Art der Rechtsberatung gegen Bezahlung darstellen.
- Freie Internet-Foren, die in der Regel wenig qualifizierten Inhalt bieten.
Interessent ist, dass es in den Foren immer wieder einige User gibt, die daran interessiert sind, qualifizierten Inhalt zu liefern und auch ein hohes Maß an Engagement und Fachkenntnis haben.
Diesen Usern kann eine Internet-Plattform gegeben werden, um ihr Wissen mit anderen zu teilen. Ähnlich wie Wikipedia die klassischen Lexika ersetzt, soll es am Ende die gedruckten Fachbücher ersetzten.
Die Veröffentlichung von Fachbeiträgen oder Rechtsprechung erfolgt heute in der breiten Masse ausschließlich über Fachliteratur (Zeitschriften, die dann in den Standard-Werken ihren Einfluss finden). Warum soll eine Entwicklung in der Rechtsprechung nicht auch in einem Themenportal veröffentlicht werden? Und warum soll ein Benutzer, der vielleicht selbst eine Entscheidung erlebt hat, von dieser nicht berichten wollen? Andere würden von dieser ungefilterten Information profitieren. Außerdem wäre sie bei weitem aktueller als die Veröffentlichung über die Fachliteratur nach mehreren Monaten.
Refinanzierung:
Wie finanziert sich Wikipedia?
Copyright © Jochen Kugele, Karlsruhe 8. März 2011, 15:12:00